Spätestens im Oktober ist es in jedem Jahr wieder soweit: wegen bisher nicht eingereichter Steuererklärungen 2012 versendet die jeweils zuständige Finanzbehörde nun nach wiederholter Erinnerung zur Abgabe eine Zwangsgeldandrohung von mindestens EUR 150,- pro ausstehender Steuererklärung. Das kann teuer werden!!!
Auf diese Zwangsgeldandrohung erfolgt nach weiterem Frostversäumnis die Zwangsgeldfestsetzung mit Fristsetzung zur Abgabe. Ist auch diese letzte „Gnadenfrist“ verstrichen, wird das Zwangsgeld fällig – und: zur Not auch durch den Vollstreckungsbeamten beigetrieben.
Wer will schon gerne den Gerichtsvollzieher vor der Haustüre oder gar eine Lohnpfändung haben?
Einziger Ausweg: Bei professioneller steuerlicher Beratung gilt als Abgabefrist automatisch der 31.12.2013.
Wer also Zeit gewinnen und kompetente Beratung in Anspruch nehmen will, kann jetzt noch einen Steuerberater seiner Wahl zu Rate ziehen und bares Geld sparen: in vielen Fällen nicht nur das Zwangsgeld!
Gerne stehen wir für ein kostenloses Beratungsgespräch bereit!
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