Wer ein Firmenfahrzeug vom Arbeitgeber gestellt bekommt und dieses auch für private Zwecke nutzen kann, muss ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges bei Erstzulassung des Fahrzeuges monatlich als pauschalen, sogenannten geldwerten Vorteil, der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterwerfen (sogenannte „1-%-Regel“).

Diese pauschale Abgabenpflicht der privaten Pkw-Nutzung ist vor allem dann unangemessen und obendrein teuer, wenn der private Nutzungsanteil des Arbeitnehmers gering ist und der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges hoch ist. Z.B.: Privater Nutzungsanteil ist geringer als 10 % bei einem Mitarbeiter im Außendienst, der ein Firmenfahrzeug mit einem Bruttolistenpreis bei Erstzulassung von 45.000 € nutzt: Kosten unabhängig von der tatsächlichen geringeren privaten Nutzung monatlich Euro 450,-!

Einziger Ausweg: Der Arbeitnehmer muss zum Nachweis eines wertmäßig geringeren privaten Nutzungsanteils als bei der „1-Prozent-Regel“ ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Zusätzliche Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die tatsächlichen Pkw-Kosten transparent machen, damit der tatsächliche Preis pro gefahrenem Kilometer für das dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Fahrzeug ermittelt werden kann. Das kann für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bares Geld sparen!

 Eine Rücksprache beim Arbeitgeber wegen der Höhe des privaten Nutzungsanteils des Dienstfahrzeuges kann sich also häufig lohnen.

 Gerne beraten wir Sie auch in diesen Fragen! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter kontakt@steuerberatung-dangel.de oder unter Telefon: 07131/577807.

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